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Produkte zum Begriff Gesetzlichen:


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    Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds

    In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.

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  • Wie hoch ist die maximale Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung?

    Die maximale Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den eingezahlten Beiträgen, der Anzahl der Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Einkommen während des Erwerbslebens. Es gibt daher keine feste Summe, die als maximale Rente festgelegt ist. Allerdings liegt die durchschnittliche monatliche Altersrente in Deutschland derzeit bei etwa 1.300 Euro. Um eine genauere Schätzung der individuellen Rentenhöhe zu erhalten, kann eine Rentenberatung oder eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

  • Kann man bei der Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rente erhalten?

    Ja, bei der Rentenversicherung kann man Informationen zur gesetzlichen Rente erhalten. Dort kann man sich über Themen wie Rentenansprüche, Rentenhöhe, Rentenberechnung und Rentenbezug informieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um an diese Informationen zu gelangen, zum Beispiel über die Webseite der Rentenversicherung, telefonisch oder persönlich in einer Beratungsstelle.

  • Sind Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung?

    Sind Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung? Nein, Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, da sie stattdessen in die Beamtenversorgung einzahlen. Diese Versorgung umfasst verschiedene Leistungen wie zum Beispiel eine Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Beihilfe im Krankheitsfall. Beamte haben also ein eigenes Versorgungssystem, das sich von der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Beamte zusätzlich freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, um Ansprüche auf eine gesetzliche Rente zu erwerben.

  • Sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich absetzbar?

    Sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich absetzbar? Ja, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Arbeitnehmer können ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei gelten jedoch bestimmte Höchstgrenzen und Freibeträge, die beachtet werden müssen. Selbstständige können ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls steuerlich absetzen, müssen jedoch die steuerliche Behandlung von freiwilligen Beiträgen beachten. Es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.

Ähnliche Suchbegriffe für Gesetzlichen:


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    Gerechte Rente , Der demografische Wandel, veränderte Arbeits- und Lebensformen, eine zunehmende Altersarmut... Das System der Alterssicherung steht aktuell vor vielfältigen Herausforderungen, was dazu führt, dass die Frage nach einer gerechten Rente für viele Menschen von existenzieller Bedeutsamkeit ist. Doch was bedeutet "gerechte Rente"? Dieser Frage geht der Band aus einer sozialethischen und zugleich interdisziplinären Perspektive nach, wobei unterschiedliche Dimensionen von Gerechtigkeit angesprochen werden. Leitend ist dabei die Annahme, dass Reformansätze auf dem Feld der Alterssicherung erst auf Grundlage einer Verständigung über die mit ihnen verbundenen normativen Geltungsansprüche diskutiert werden können. Mit Beiträgen von Gerhard Bäcker | Florian Blank | Antonio Brettschneider | Georg Cremer | Dina Frommert | Andreas Jansen | Anna Karger-Kroll | Michaela Kreyenfeld | Arnd Küppers | Andreas Lob-Hüdepohl | Christof Mandry | Tatjana Mika | Ursula Nothelle-Wildfeuer | Franz Ruland | Lars Schäfers | Sarah Schmauk | Jutta Schmitz-Kießler | Johannes Steffen | Elisabeth Zschiedrich , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Kann ich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzahlen?

    Kann ich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzahlen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzuzahlen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man Zeiten ohne Rentenversicherungspflicht nachträglich absichern möchte. Die Nachzahlung von Beiträgen kann sich positiv auf die spätere Rentenhöhe auswirken. Es ist jedoch wichtig, sich vorab genau über die Möglichkeiten und Bedingungen der Nachzahlung zu informieren, um keine falschen Entscheidungen zu treffen.

  • Wie komme ich aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

    Um aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszutreten, müssen Sie einen Antrag auf Befreiung stellen. Dies ist in der Regel nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. wenn Sie als Selbstständiger tätig sind oder eine vergleichbare Altersvorsorge abgeschlossen haben. Sie sollten sich daher zunächst bei Ihrem Rentenversicherungsträger über die genauen Voraussetzungen informieren. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Risiken mit sich bringen kann, da Sie dann nicht mehr von den Leistungen und dem Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren. Es kann daher sinnvoll sein, vor einem möglichen Austritt eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

  • Wer ist bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert?

    Bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer in Deutschland versichert, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Dazu gehören auch Auszubildende, Minijobber und bestimmte Selbstständige. Auch bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Rentner, Arbeitslose oder Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Rentenversicherung dient der Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall.

  • Wer erhält Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

    Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Personen, die in die Rentenversicherung eingezahlt haben und die die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen. Dazu gehören in erster Linie Arbeitnehmer, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Auch Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und somit Anspruch auf Leistungen erwerben. Zudem können auch bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Witwen, Witwer oder Waisen von Rentenleistungen profitieren, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Insgesamt ist die gesetzliche Rentenversicherung darauf ausgerichtet, den Lebensstandard im Alter zu sichern und vor Altersarmut zu schützen.

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